Demenzbetreuung – Betreuung von Menschen mit Demenz
Hilfe bei Demenz
Das Krankheitsbild der Demenz ist durch eine Vielzahl von Symptomen gekennzeichnet. Im Laufe der Erkrankung kommt es zu einer zunehmenden Beeinträchtigung der Gedächtnisleistung und des Denkvermögens. Auf Grund dessen kommt es häufig zu erheblichen Problemen im Alltagsgeschehen. Störungen in der Kommunikation, bedingt durch die zunehmende Vergesslichkeit, verändert das Verhalten der Betroffen und es kommt zu krankheitsabhängigen Persönlichkeitsveränderungen. Dies wird mit zunehmender Erkrankung eine große Belastung, sowohl für den Erkrankten, als auch für das gesamte soziale Umfeld.
Wir vom BRK Kreisverband Coburg möchten dementiell Erkrankten und ihre Angehörigen in dieser Lebensphase entlasten, begleiten und helfen. Hierbei schauen wir nach dem individuellen Unterstützungsbedarf jedes Einzelnen.
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in der Demenzbetreuung bei Ihnen Zuhause. Durch eine einfühlende, respektierende Haltung für die Lebenssituation des Menschen mit Demenzerkrankung und seine Angehörigen, möchten wir dazu beitragen, trotz dieser Beeinträchtigung allen Beteiligten ein selbstbestimmtes zufriedenes Leben mit Hoffnung und Perspektive zu ermöglichen.
Unsere Leistung – so helfen wir Menschen mit Demenz
- Entlastung der Angehörigen. Niedrigschwelliges Betreuungsangebot.
- Betreuung zu Hause. Stundenweise Betreuung von demenzkranken Menschen in gewohnter Umgebung.
- Kompetenz. Unsere BRK – HelferInnen sind in der Betreuung von Demenzkranken geschult und erfahren.
- Individuelle Betreuung. Die HelferInnen gehen auf die Bedürfnisse des Einzelnen ein.
- Fit für den Notfall. Selbstverständlich werden unsere Mitarbeiter regelmäßig in Erster-Hilfe geschult.
Schon gewusst?
Information für unsere Kunden
Sie als Pflegebedürftiger oder Angehöriger stehen vor dem großen deutschen Bürokratie-Dschungel. Was kann oder muss wann und wo beantragt werden?
Wir wollen Ihnen hier ein bisschen Licht ins Dunkel bringen und Ihnen Informationen bieten:
Ab Pflegegrad 1:
- Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI) in Höhe von 125,00 € monatlich
Hier erhalten Sie monatlich von der Pflegekasse ein Budget von 125,00 EUR zur Verfügung, welches Sie für den Pflegedienst, die Hauswirtschaft, Tages- und Kurzzeitpflege oder auch für (Demenz-) Betreuung nutzen können. Dieser Betrag wird NICHT ausgezahlt, sondern kann zur Kostenerstattung eingesetzt werden.
Ab Pflegegrad 2:
- Zusätzlich zur Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI) in Höhe von 125,00 € monatlich erhält der Pflegebedürftige
- Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege genannt, gemäß §39 SGB XI)
Hier können Sie bis längstens 6 Wochen im Jahr die Kosten für Hauswirtschaft, Betreuung, Pflege decken. Die Verhinderungspflege wird als Sachleistung von der Kasse getragen. Die maximale Jahressumme beträgt 1.612 €, verfällt aber jeweils zum Jahresende sofern sie nicht genutzt/aufgebraucht wird. Die Voraussetzung hierfür ist, dass der Pflegebedürftige MINDESTENS 6 Monate von der Pflegeperson betreut wird (unabhängig davon ob der Pflegebedürftige bereits einen Pflegegrad hatte oder nicht!). Ebenso ist es möglich zusätzlich 50% aus der Kurzzeitpflege (entspricht 806 €) für die Verhinderungspflege umzuwidmen. - Kurzzeitpflege (gemäß §42 SGB XI)
Hier steht Ihnen von der Kasse eine Jahressumme von maximal 1.612 € über einen Zeitraum von längstens 8 Wochen zur Verfügung. Sie können hierfür auch zusätzlich den kompletten Satz der Verhinderungspflege (1.612€ jährlich) für die Kurzzeitpflege umwidmen und somit die Anspruchsdauer und – Summe verdoppeln. - Beratungseinsatz:
Ab dem Pflegegrad 2 ist es auch erforderlich, dass ein Beratungseinsatz erfolgt. Hier gelten folgende Zeiträume:- Pflegegrad 2 und 3 alle 6 Monate
- Pflegegrad 4 und 5 alle 3 Monate
- Pflegesachleistungen
Jeder Pflegebedürftige hat je nach Pflegegrad (PG) Anspruch auf Sachleistungen wie z. B. die kombinierte Pflegeleistung:
Hier wird der monatliche Höchstbetrag für die Pflegesachleistungen nur teilweise beansprucht, so zahlen die Krankenkassen zusätzlich ein anteiliges Pflegegeld. Dies gilt nur, wenn eine PRIVATE Pflegeperson (z. B. Angehöriger) an der Pflege beteiligt ist.- Beispiel:
Monatlich werden bei Pflegegrad 2 Pflegesachleistungen in Höhe von 275,60 EUR (dies entspricht 40% des monatlichen Höchstbetrags aus 689,00 €) in Anspruch genommen. Somit können noch 189,60 € ausgezahlt werden (entspricht 60% aus 316,00 €).
- Beispiel:
- Landespflegegeld
Ab Pflegegrad 2 kann ebenso das Landespflegegeld beantragt werden. Hier wird Ihnen jährlich eine Geldleistung von 1.000 € ausgezahlt. Weitere Infos und Vordrucke gibt es im Internet unter:
http://www.landespflegegeld.bayern.de
Für weitere Rückfragen bezüglich der Leistungen wenden Sie sich bitte an die Beratungsstelle Ihrer Krankenkasse!
Dies stellt eine reine unverbindliche Information und KEINE Rechtsberatung für unsere Kunden dar! Irrtümer und Änderungen vorbehalten!
Ansprechpartner
Carola Kleinlein
Koordination Hauswirtschaft und Bereuung
Tel.: 0 95 61/80 89 71